Impfen nach einer bestätigten Covid-19-Erkrankung

Bei der Anmeldung zur Impfung wird abgefragt, ob und wann eine Covid-Erkrankung durchgemacht wurde. Damit folgen wir den Empfehlungen des BAG.

Personen mit einer bestätigten Covid-19-Erkrankung (per PCR/Antigentest/positiver Antikörpertest) wird für die vollständige Grundimmunisierung nur eine Impfdosis empfohlen (Abstand zwischen Erkrankung und 1. Impfung muss mindestens 4 Wochen sein). Eine Booster-Impfung ist dann nach weiteren 4 Monaten möglich.

Wenn angegeben wird, dass bereits eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht wurde, muss ein entsprechender Nachweis mitgeschickt werden. Hochgeladen werden kann eine Bild- oder PDF-Datei.

Nach Absenden der Anmeldung wird ein Termin für eine einzige „Booster-Impfung“ generiert. Ist die Impfung erfolgt, wird Ihnen ein angepasster Impfnachweis zugesendet und Sie können das Impfzertifikat vom Bund beantragen (Voraussetzung: Nachweis-Prüfung war in Ordnung).

Wenn eine Covid-19-Erkrankung nach der ersten Impfung auftritt, ist eine 2. Impfung nach 3 Monaten empfohlen. Frühestens kann die 2. Impfung 4 Wochen nach der Erkrankung durchgeführt werden.